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Thema: TuS Koblenz kämpft gegen Zwangsabstieg Di 26 Jun 2018 - 0:12
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TuS Koblenz kämpft gegen Zwangsabstieg: Verfahren über Insolvenz muss vor dem 1. Juli beginnen
Jetzt ist Eile geboten: Wenn das Insolvenzverfahren gegen den Fußballklub TuS Koblenz, das am vergangenen Freitag beim Amtsgericht beantragt wurde, nicht bis zum 30. Juni eröffnet wird, droht dem Traditionsverein, wie Recherchen unserer Zeitung ergaben, in der kommenden Saison der Zwangsabstieg aus der Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar. Offenbar haben die Verantwortlichen des Vereins bei der Planung der Insolvenz die diversen Spielordnungen nicht genau genug studiert – oder sich falsch beraten lassen.
Fakt ist: Da die TuS sportlich aus der Regionalliga abgestiegen ist und rechtzeitig vor dem offiziellen Saisonwechsel zum 1. Juli den Insolvenzantrag gestellt hat, droht ihr von dieser Seite nach Paragraf 6, Absatz 6 der DFB-Spielordnung keine sportliche Strafe. Ein Punktabzug, wie ihn das Statut vorsieht, wäre angesichts des Abstiegs sinnlos. Diese Regelung gilt laut DFB-Spielordnung allerdings nur für die „kleineren“ Profiligen, also die Erste und Zweite Bundesliga der Frauen sowie die Dritte Liga und die Regionalliga der Männer.
Für die Oberliga indes trifft der erste Absatz des Paragrafen 6 der DFB-Spielordnung zu. Dort ist nicht der Zeitpunkt des Insolvenzantrags entscheidend, sondern der Tag, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet (oder mangels Masse abgelehnt) wird. Dann, so heißt es dort, gilt der betroffene Verein „als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt (...) am Ende der Saison an den Schluss der Tabelle“.
Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt Oliver Herrmann, der Geschäftsführer des für die Oberliga zuständigen Regionalverbands Südwest, diese Rechtsauffassung: „Wenn gegen TuS Koblenz nach dem 1. Juli ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann wird die TuS der erste Absteiger aus der Oberliga sein.“ Heißt im Klartext: Die Koblenzer können in der kommenden Saison 34 „Freundschaftsspiele“ absolvieren, sie können es aber auch bleiben lassen – das Ergebnis, der Abstieg in die Rheinlandliga mit null Punkten, bleibt dasselbe.
„Jetzt wird die Zeit sehr knapp“, sagt Dr. Peter Theile, der vom Amtsgericht als vorläufiger Insolvenzverwalter in diesem Verfahren bestellt wurde. Der Koblenzer Rechtsanwalt ist derzeit damit beschäftigt, alle Unterlagen zusammenzustellen, die es für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens braucht, und muss sich gleichzeitig mit der Planung für die „Zeit danach“, also nach der Verfahrenseröffnung, befassen. Dann nämlich wird Theile der wichtigste Mann bei der TuS sein, dessen Zustimmung für alle Vereinsmaßnahmen erforderlich ist, für die Geld ausgegeben werden soll.
Die Präsidiumsmitglieder der TuS Koblenz nehmen zurzeit nicht öffentlich Stellung zu diesem Thema. Sie haben sich zum Schweigen verpflichtet, um die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter nicht durch eine eventuell unbedachte Äußerung zu stören. Allerdings ist klar, dass Vereinsführung und Geschäftsstelle alles tun, was ihnen möglich ist, um Theile mit den nötigen Informationen und Unterlagen zu versorgen, damit der ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden kann.
„In der Regel dauert es etwa vier Wochen von der Antragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens“, berichtet Theile aus der Praxis, „aber wenn es, wie in diesem Fall, schneller gehen muss, kriege ich das auch irgendwie hin. Dafür brauche ich aber möglichst schnell alle Unterlagen, bisher liegen mir noch keine vor.“
Theile arbeitet an einem Gutachten über die verbliebenen Vermögenswerte des TuS Koblenz e.V. Zu klären ist zunächst, ob das Restvermögen des Vereins ausreicht, um die Verfahrenskosten zu begleichen, denn weder der Insolvenzverwalter noch das Gericht verrichten ihre Arbeit ehrenamtlich. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Amtsgericht dann, ob ein Verfahren überhaupt eröffnet wird. Sechs Werktage bleiben dem Insolvenzverwalter, um das Gericht vom schnellen Beginn des Verfahrens zu überzeugen.
Sollte der Plan aufgehen und das Insolvenzverfahren gegen TuS Koblenz tatsächlich noch vor dem 30. Juni eröffnet werden, stellt sich ein weiteres Problem. Da mit der Verfahrenseröffnung der betroffene Verein quasi automatisch aufgelöst wird, gibt es faktisch keine TuS mehr, die den Spielbetrieb in der Oberliga aufnehmen könnte. Deshalb muss die außerordentliche Mitgliederversammlung, auf der die Mitglieder das Fortbestehen des Vereins beschließen können, wohl vom geplanten Termin am 27. August vorgezogen werden. „Der Verein bleibt letztlich bestehen und muss nur wieder zum Leben erweckt werden“, erläutert Theile.e:
Sollte der Gerichtsbeschluss über die Insolvenzeröffnung nicht bis zum 30. Juni ergangen sein, droht folgendes Szenario: Die TuS wird die ersten Oberligaspiele wie vorgesehen bestreiten, zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung aber alle bis dahin errungenen Punkte aberkannt bekommen und für den Rest der Saison nur noch Freundschaftsspiele bestreiten können.
Die Alternative wäre, auf das Startrecht in der Oberliga von vornherein zu verzichten – eine entsprechende Erklärung müsste ebenfalls bis zum 30. Juni beim Regionalverband vorliegen – und in der Rheinlandliga zu starten. Dieses Vorgehen hätte zwei Nachteile: Zum einen müsste dann die zweite Mannschaft der TuS in die Bezirksliga absteigen, zum anderen würde der Verein zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung mit einem Abzug von neun Punkten für die laufende Saison bestraft. Der Fußballverband Rheinland (FVR) hat nämlich für die höchste Verbandsklasse – und nur für die – die Regelung von Absatz 6 des Paragrafen 6 der DFB-Spielordnung ausdrücklich übernommen – anders als der Regionalverband für die Oberliga.